Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 22. März 2003
Nach der Aufnahme in den Kreisverband der Kleingärtner Zwickau-Land e.V. hat unser Verein aktiv
am Verbandsleben teilgenommen.
In der Mitgliederversammlung am 23.3.2002 sind die vertraglichen Zusammenhänge zum Pachtverhältnis
ausführlich dargestellt worden. Der Unterpächter (also der Pächter der Parzelle) stand vertraglich
weiterhin direkt mit dem Stadtverband der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V. in Verbindung, unabhängig vom
Austritt aus dem Stadtverband in Bezug auf die Mitgliedschaft. Unser Verein wickelte lediglich die Bearbeitung
der Verträge im Auftrag des Stadtverbandes ab (Unterpachtprivileg).
Es trat ein, was der Vorstand zur Mitgliederversammlung schon geunkt hat. Der Stadtverband schickte
am 20.6.2002 eine Rechnung in Höhe von 215,00 EUR = 5,00 EUR / Pächter für den Verwaltungsaufwand.
Nachdem sich der Adrenalinspiegel des 1. Vorstandes wieder normalisiert hatte, hat unser Verein am 25.6.2002
ein Schreiben an den Stadtverband gesandt, indem unser Verein eine Pauschalzahlung ablehnt und nur
aufwandsbezogen zu zahlen bereit ist.
Gleichzeitig hat unser Verein um die Herauslösung aus dem Generalpachtvertrag gebeten.
Am 24.9.2002 antwortete der Stadtverband, auf alle Forderungen verzichtete er und er entließ unseren Verein
per 31.12.2002 aus dem Generalpachtvertrag.
Der Weg war frei, mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Zwickau einen Zwischenpachtvertrag zwischen der
Stadt Zwickau und dem Kleingärtnerverein Hermann Duncker e.V. per 01.01.2003 abzuschließen.
Im Ergebnis davon sind alle Unterpachtverträge per 01.01.2003 auf den neuen Zwischenpächter
geändert worden. Die Änderungsmitteilung ist jedem Pächter per Post zugegangen.
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