4.
Der Kassenbericht zum Geschäftsjahr
2006 wurde vom Schatzmeister Gfrd.
Hahn vorgetragen.
5.
Die Revisionskommission
bescheinigte eine korrekte Buchführung.
6.
In
der Diskussion zu den Berichten
wurde der Arbeitsstau im Bereich
Werterhaltung von einigen Mitgliedern
nicht
erkannt. Gfrd. Rausch
(bisher Vorstandsbereich Werterhaltung)
gab seine Funktion zurück. Auf die
gleichzeitig
aufgetretene Fragen,
warum die ehrenamtlichen Funktionsträger
personell ständig wechseln, war keine
plausible
Antwort durch die
Mitgliedschaft ableitbar.
Karl-Heinz Leistner
stellte den Gemeinschaftssinn im
Kleingartenwesen als unverzichtbare
Waffe gegen
feindliche Angriffe von
unterschiedlichen Kräftegruppen der
Gesellschaft heraus. Der Vereinsvorstand
muss die
Ziele festlegen, die die
Mitgliedschaft dann gemeinsam mit tragen
sollte. Anregungen gab er zur Erstellung
des
Kassenberichts.
Leider haben einige Mitglieder die
Tragweite der gesellschaftlichen
Entwicklung in Richtung
Kleingartenwesen noch
nicht wahrgenommen und zogen voreilig
den Schluss, das der Diskussionsbeitrag
unseres
Verbandsvorsitzenden
angelegt war um Angst zu verbreiten, wie
das der Vorstand gleichermaßen tut.
Vorstand und
Revisionskommission wurden mehrheitlich für das Geschäftsjahr
2006
entlastet.
Die Gartenfreund Sigmund Beyer und
Karl-Heinrich Groh erhielten ein kleines
Präsent für die regelmäßige
aktive
Rasenpflege im
vergangenen Jahr.
7.
Nachbestellungen
für die Funktion des 2.
Vorsitzenden, des Schriftführers, des
Chronisten und
des
Vorsitzenden der Revisionskommission
Mehrheitlich wurde
Steffen Müller zum Schriftführer
gewählt;
Einstimmig wurde
Steffen Müller zum Chronist gewählt;
Mehrheitlich wurde
Bruno Hagedorn zum Leiter der
Revisionskommission gewählt;
Mehrheitlich wurde
Steffen Müller zum 2. Vorsitzenden
gewählt
8.
Erläuterung der Änderung / Ergänzung
der Entgeltordnung (Anlage 1 und 2 der
Gartenordnung)
Nach Erläuterungen
zur Änderung der Entgeltordnung wurde
die Verminderung der Einnahmedifferenz
im
Energiebereich
diskutiert. Die Mitgliederversammlung
beschloss mehrheitlich die Änderung der
Entgeltordnung mit
der diskutierten Änderung des
Grundbetrages für Energie auf 6,00 EUR
jährlich.
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