Nach
einer heftigen Diskussion die
teilweise ins unsachliche abzugleiten
drohte, wurde über das Zustandekommen
dieses Zustandes gerätselt.
Glücklicherweise siegte die Vernunft
und der rechtlich nicht herleitbare
Vorschlag über die Enteignung der
Parzellen der Verursacher mündete in
einen Beschluss, dass die Revision in
kürzeren Zeitabständen die
Kassenunterlagen prüfen muss.
Dabei spielte auch der Wille zur
Wiedergutmachung durch den
Hauptverursacher im Rahmen einer
Ratenzahlung eine wesentliche Rolle. Es
konnte auch ein Spendenbetrag in Höhe
von 1800 EUR bereits auf dem
Vereinskonto nachgewiesen werden.
Ein
mildes Urteil wurde auch von der
Versammlungsleitung aus folgenden
Gründen erwünscht:
Die
Betroffenen haben sich freiwillig für
eine ehrenamtliche Funktion in unserem
Verein zur Verfügung gestellt. Dabei
haben Sie viele Stunden persönlicher
Freizeit in den zurückliegenden Jahren
für unsere Gemeinschaft geleistet und
viele Ideen mehr oder weniger gut
umgesetzt, bis hin zu Auszeichnungen und
Anerkennungen. Das sollten wir unbedingt
bei der heutigen Beschlussfassung berücksichtigen.
Auch
sollten wir berücksichtigen, dass wir
in der Mehrheit sehr still waren, als
die Funktionen zur Wahl standen. Und wir
sollten uns auch an die eigene Nase
fassen, dass wir alle es wissentlich
oder unwissentlich durch unsere
Enthaltsamkeit für zu besetzende
Funktionen zugelassen haben, das die
menschlichen Schwächen ihre volle
Entfaltung ausleben konnten, ohne dass
auch nur ein Hauch bestehender
Kontrollmechanismen innerhalb eines
Jahres zu spüren war.
Der
heutige Tag bietet neue Chancen für
jeden von uns und wir sollten uns heute allen
eine neue Chance geben, denn das Leben
ist viel zu wertvoll für Kleinkrieg.
Die
Verursacher haben sich ihre persönliche
Strafe durch persönliche Rufschädigung
und persönliche Schande, der drohenden
Abberufung aus den Vorstandsämtern ohne
Ehren und einer laufenden Strafanzeige
selbst zur Genüge gegeben. Möglicherweise
ist Kleptomanie ein chronisches Leiden
und bedarf einer professioneller Hilfe.
Beschluss
04/2010:
Änderung der Gartenordnung im Punkt X /
5. zu den Prüffristen der
Revisionskommission:
Die
Revision prüft mindestens 2 mal jährlich.
Beschluss
05/2010:
Der Vorstand wurde gemäß
Vereinssatzung §9 Abs. 4 Satz b einstimmig
abberufen, unter der Maßgabe dass
im Anschluss ein neuer Vorstand gewählt
wird.
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