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Die Mitgliederversammlung am 27. Juni 2010 (2)

Nach einer heftigen Diskussion die teilweise ins unsachliche abzugleiten drohte, wurde über das Zustandekommen dieses Zustandes gerätselt. Glücklicherweise siegte die Vernunft und der rechtlich nicht herleitbare Vorschlag über die Enteignung der Parzellen der Verursacher mündete in einen Beschluss, dass die Revision in kürzeren Zeitabständen die Kassenunterlagen prüfen muss.
Dabei spielte auch der Wille zur Wiedergutmachung durch den Hauptverursacher im Rahmen einer Ratenzahlung eine wesentliche Rolle. Es konnte auch ein Spendenbetrag in Höhe von 1800 EUR bereits auf dem Vereinskonto nachgewiesen werden.
 
Ein mildes Urteil wurde auch von der Versammlungsleitung aus folgenden Gründen erwünscht:
     Die Betroffenen haben sich freiwillig für eine ehrenamtliche Funktion in unserem Verein zur Verfügung gestellt. Dabei haben Sie viele Stunden persönlicher Freizeit in den zurückliegenden Jahren für unsere Gemeinschaft geleistet und viele Ideen mehr oder weniger gut umgesetzt, bis hin zu Auszeichnungen und Anerkennungen. Das sollten wir unbedingt bei der heutigen Beschlussfassung berücksichtigen. 
      Auch sollten wir berücksichtigen, dass wir in der Mehrheit sehr still waren, als die Funktionen zur Wahl standen. Und wir sollten uns auch an die eigene Nase fassen, dass wir alle es wissentlich oder unwissentlich durch unsere Enthaltsamkeit für zu besetzende Funktionen zugelassen haben, das die menschlichen Schwächen ihre volle Entfaltung ausleben konnten, ohne dass auch nur ein Hauch bestehender Kontrollmechanismen innerhalb eines Jahres zu spüren war.
      Der heutige Tag bietet neue Chancen für jeden von uns und wir sollten uns heute allen eine neue Chance geben, denn das Leben ist viel zu wertvoll für Kleinkrieg.
     
Die Verursacher haben sich ihre persönliche Strafe durch persönliche Rufschädigung und persönliche Schande, der drohenden Abberufung aus den Vorstandsämtern ohne Ehren und einer laufenden Strafanzeige selbst zur Genüge gegeben. Möglicherweise ist Kleptomanie ein chronisches Leiden und bedarf einer professioneller Hilfe.
 
 
Beschluss 04/2010:
Änderung der Gartenordnung im Punkt X / 5. zu den Prüffristen der Revisionskommission:
Die Revision prüft mindestens 2 mal jährlich.

Beschluss 05/2010:
Der Vorstand wurde gemäß Vereinssatzung §9 Abs. 4 Satz b einstimmig abberufen, unter der Maßgabe dass im Anschluss ein neuer Vorstand gewählt wird.