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öffentliche Vorstandssitzung am 28. August 2010

Auszug aus dem Protokoll:
 
Die Vorstandssitzung war mit 2 geschäftsführenden und 2 erweiterten Vorstandsmitgliedern gemäß Punkt 2.4. der Geschäftsordnung beschlussfähig.
 
Der Austritt aus dem Kreisverband wird nicht im Rahmen des Ausschlusses wirksam.Nach anwaltlichem Rat wurde der Mitgliedsbeitrag bezahlt und ein erneutes frist- und formgerechtes Kündigungsschreiben mit Datum 28.8.2010 geht dem Kreisverband zu.

 
Es ist geplant, ein kostenfreies Vereinskonto einzurichten bei dem auch gemeinschaftlich mit PIN/TAN gearbeitet werden kann. Damit sollen die jährliche Kontogebühren von mind. 100 Euro p.a. vermieden werden.
 
Der Vorsitzende ist in Kontakt mit dem Liegenschaftsamt, um die aus unserer Sicht zu unrecht als Hinterlieger der Pölbitzer Str. veranlagten Kehrgebühren abzuwenden.
 
Irritationen zur Geltung der Reparaturfondspauschale konnte wie folgt begegnet werden:
Die Reparaturfondspauschale in Höhe von 16 Euro p.a. sind zur MV am 1.3.2008 beschlossen und sind von der MV am 28.6.2008 nochmals beim einstimmigen Beschluss der 7. Änderung zur Gartenordnung offiziell untermauert worden.
 
Die Anregung der Bildung persönlicher Pflegebereiche für regelmäßige Pflegearbeiten (Rasen, Wege, Hecken, Laub) und die damit verbundenen regelmäßige Pflege, die wetterbedingt durch Ausfall von Arbeitseinsätzen nicht gesichert ist, konnte nicht ergebnisorientiert diskutiert werde.
 
Die finanzielle Lage des Vereins ist extrem knapp bemessen. Der Austritt aus dem Kreisverband zum 31.12.2012 und die Anrechnung der Pachtvorauszahlung auf die kommenden Pachtrechnungen ermöglichen momentan keinen Verzicht auf die Reparaturfondpauschale.
Im Brainstorming zu den Finanzen entstehen bereits bei sparsamster Mittelverwendung Mehrausgaben in 2011 auf. Diese können noch aus verbleibenden Geldern aus 2010 gedeckt werden. Erst ab 2013, nach Austritt aus dem Kreisverband und der Verrechnung der Pachtvorauszahlungen, ergeben sich Mittel für die jährliche Rücklagen.

Geplante Kooptierungen in den Vorstand erfolgten wegen Abwesenheit betreffender Mitglieder nicht.