Seite
2
Ausblick
auf die Aufgaben des Vereins
-
2016:
Wahl Vorstand + Revision
- 2016:
Überprüfung der E-Anlage
- 2016:
60-jähriges
Vereinsjubiläum
- 2017:
Prüfung der Kleingärtnerisch.
Gemeinnützigkeit 2012-2016
- 2017:
Prüfung der steuerlichen Gemeinnützigkeit
2014-2016
Hinweise
der Fachberatung:
1. Bauantrag bei Baulichkeiten erforderlich
Vor Errichtung, Neubau o. Umbau
von Gartenlauben, Anbauten,
Überdachungen dgl. ist eine
Eigentümerzustimmung
durch die Stadt
Zwickau einzuholen.
Das begründet sich aus dem
Pachtvertrag mit der Stadt Zwickau
und hat nach den Vorgaben des
Bundeskleingartengesetzes
und der
Rahmenkleingartenordnung des LSK Sachen
zu erfolgen.
2.
Ein Pächterwechsel berührt drei
Vertragsverhältnisse
(Mitgliedschaft, Pachtvertrag zum
Boden, Eigentum des Inventars)
und ist grundsätzlich mit dem Verein
gemeinsam abzuwickeln.
Kündigt
beispielsweise ein Pächter seine
Vertragsverhältnisse nicht und verkauft
das Inventar seines Gartens (also Laube,
Anpflanzungen, Einfriedungen, Brunnen,
Pergola, …) an einen Käufer, so hat
der Käufer noch kein Recht einer
Nutzung, da er kein Pächter des Gartens
ist. Der Verein muss diesen Käufer auch
nicht als Mitgliedschaft aufnehmen und
einen Pachtvertrag abschließen.
|