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Die Vereinsentwicklung in den Jahren 1990 bis 1994 (3)

Auszüge aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 10.3.1993.

- Zur Stabilisierung des Vorstandes wurden neu berufen: Gfr. Michael Mainka als 2. Vorsitzender, Frau Sibylle Thoß als Kassierer und Finanzen, Gfrd. Werner Haueisen als Schriftführer.
Im Vorstand sind und bleiben weiterhin die Gfr. Schaarschmidt, Lorenz, Bänsch, zur Revision gehören die Gfr. Albrecht Wendler, Dr. Müller, Karl-Heinz Juncker.
Den aus Gesundheitsgründen ausscheidenden Gfr. Müller, Rudolf und Fink, Willi sprach man den Dank für langjährige gute Arbeit aus.
- Energiesituation: Der Stromanschluss erfolgt aus dem Haus Franz-Mehring-Str. 85. Obwohl die Gartenanlage nie Ursache von Störungen war, sollte eine hohe Disziplin bei der Entnahme von Strom weiter eingehalten werden.
Es wird auf die Verantwortlichkeit der Mitglieder ab Mastabgang zur Laube hingewiesen
- Der zentrale Kompost wird geschlossen.
- Zur Werterhaltung werden für 1993 wieder 5 Arbeitsstunden (Gegenwert 10,- DM/Stunde) festgelegt.
- Der Kontostand am 1.1.1993 beträgt 4.647,57 DM.
- Die neu erarbeitete Satzung wurde in der Vorstandssitzung am 6.3.1993 bestätigt, der Versammlung zur Einsicht gegeben und beschlossen.
- Die Eintragung zum e.V. ist abgelaufen und muss neu beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen wurden beim Finanzamt eingereicht.
(Anmerkung: hier lag eine Verwechslung des damaligen Vorsitzenden vor, der in der Annahme war, dass die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt der Eintragung im Vereinsregister gleich zu setzen ist. Zum damaligen Zeitpunkt glaubten alle, dass die Gartenanlage Hermann Duncker bereits ein eingetragener Verein war, was sich später als Trugschluss herausstellte)
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Auszüge aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 28.2.1994

- " In lockerer Form kommt Gfd. Jahn dann sofort zu den Hauptaufgaben. Seine Teilnahme und die der Gfd. Thoß an 4 zentralen Veranstaltungen ist Grundlage seiner Erläuterung. So wurde eine Überarbeitung der Satzung erforderlich, die Finanzamt, Gericht u.a. gerecht wird. Sie sichert der Gartengemeinschaft den Status eines eingetragenen Vereins mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Das gilt aber nur für 18 Monate. Dann muss die Gemeinnützigkeit der Anlage erneut nachgewiesen werden, wie z.B. fachgerechte Arbeit, Pflege, Erholungswert, sowie Nachweis steuerlicher u.a. Rechtsverpflichtungen.
(hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung des damaligen Vorstandes) -->