Tipps
zum friedlichen Zusammenleben im Kleingarten
Die
Grundlage für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis
fängt bei der Einhaltung der
gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände an, hier
sollte jeder selbst Hand anlegen.
kann
gegenseitige Hilfe ein Grenzfall sein ?
Die gemeinnützige Kleingartenanlage muss
entsprechend der gesetzlichen Regelungen des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) für die
Öffentlichkeit zugänglich sein. Natürlich
darf
jeder Kleingärtner trotz medienwirksam
dargestellter Gemeinschaftsprojekte und der
wichtigen Öffentlichkeitsarbeit seine
Individualität mit allen verfügbaren Mitteln
erhalten und sichern.
eine
weltoffene Kleingartenanlage
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