Tipps zum friedlichen Zusammenleben im Kleingarten

Die Grundlage für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis fängt bei der Einhaltung der
gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände an, hier sollte jeder selbst Hand anlegen.

      kann gegenseitige Hilfe ein Grenzfall sein ?

Die gemeinnützige Kleingartenanlage muss entsprechend der gesetzlichen Regelungen des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Natürlich darf 
jeder Kleingärtner trotz medienwirksam dargestellter Gemeinschaftsprojekte und der wichtigen Öffentlichkeitsarbeit seine Individualität mit allen verfügbaren Mitteln erhalten und sichern.

   eine weltoffene Kleingartenanlage