Praktische
Tipps für den Kleingärtner
Der
Kleingärtner darf den laut Bundeskleingartengesetz
(BKleingG) zulässigen Arbeitsstrom
in seiner Parzelle zum Rasenmähen und
Brunnenwasserpumpen verwenden. Um die Gartenlaube
unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Nischen beim
ungern gesehenen Nächtigen doch noch beleuchtet zu
bekommen, empfehlen findige Kleingartenjuristen, den
Einsatz einer flexiblen Lampe, die als Kleiderbügel
getarnt kaum auffällt.
ein Kleiderbügel dienst als getarnte
Lampe
In
der warmen Jahrszeit hat das Gießen eine besondere
Priorität. Im gut sortierten Fachhandel
erhält der Kleingärtner alle erforderlichen
Werkzeuge zur Unterstützung der
alltäglichen
Gartenarbeit.

Hier
ein Megaöffner zur Unterstützung des Gießens
Neben
der vorgeschrieben Eindrittelnutzung der
Gartenfläche für den nichterwerbsmäßigen Anbau
von Gartenbauerzeugnissen spielt die Erholungsnutzung
einen immer wichtigeren Faktor im
Leben des Kleingärtners. Besonders unsere ältere
Generation (ü20) profitiert zunehmend
von dieser Regelung.
Erholung
nach schwerer Gartenarbeit
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