Praktische Tipps für den Kleingärtner

Der Kleingärtner darf den laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) zulässigen Arbeitsstrom
in seiner Parzelle zum Rasenmähen und Brunnenwasserpumpen verwenden. Um die Gartenlaube
unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Nischen beim ungern gesehenen Nächtigen doch noch beleuchtet zu bekommen, empfehlen findige Kleingartenjuristen, den Einsatz einer flexiblen Lampe, die als Kleiderbügel getarnt kaum auffällt.

   ein Kleiderbügel dienst als getarnte Lampe

In der warmen Jahrszeit hat das Gießen eine besondere Priorität. Im gut sortierten Fachhandel
erhält der Kleingärtner alle erforderlichen Werkzeuge zur Unterstützung der alltäglichen 
Gartenarbeit.



Hier ein Megaöffner zur Unterstützung des Gießens

Neben der vorgeschrieben Eindrittelnutzung der Gartenfläche für den nichterwerbsmäßigen Anbau
von Gartenbauerzeugnissen spielt die Erholungsnutzung einen immer wichtigeren Faktor im
Leben des Kleingärtners. Besonders unsere ältere Generation (ü20) profitiert zunehmend
von dieser Regelung.

  Erholung nach schwerer Gartenarbeit