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Die Vereinsentwicklung im Jahr 2003 (4)

Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 22. März 2003


Fachberaterthema
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Mindestanforderungen an die kleingärtnerische Nutzung in den Parzellen:

· Ein Drittel der Pachtfläche ist mit Obst- und Gemüseanbau zu bewirtschaften
· Die Kompostierung und Wiederverwertung von pflanzlichen Abfällen ist auf der eigenen Parzelle durchzuführen à ein Komposthaufen ist somit Pflichtbestandteil jeder Parzelle
· In den Parzellen dürfen keine Waldbäume sein
· Koniferen und Rasen sind zu minimieren
· Bei Gartenlauben, Gartenteichen, Badebecken sind mit maximal zulässigen Größen einzuhalten
· Änderungen bei Baulichkeiten aller Art bedürfen der Genehmigung durch Vorstand
· Es darf nur ein Gebäude auf der Parzelle errichtet werden inkl. Werkzeugschuppen und Toiletten

Warum sind diese Anforderungen von jeden einzuhalten:
· Nur mit der Erfüllung aller Mindestforderungen ist die Pachtpreisbindung nach BKleingG nicht gefährdet
· Vorkehrung gegen weitere Geldforderungen aus kommunaler Richtung
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Es bleibt bei dem generellen Verbot des Verbrennens gemäß unserer Gartenordnung und der Pflicht einen Komposthaufen in der Parzelle zu betreiben.

was nicht auf den Kompost gehört:
· gekochte Essensreste
· Fleisch
· Samentragende Unkräuter, Quecken, kriechender Hahnenfuß, Wurzelunkräuter,...
· Kranke Pflanzenteile zB. Obstbaumkrebs, Feuerbrand, Kohlhernie
· Schalen behandelter Südfrüchte
· Holz- und Kohlenasche
· Kleintierstreu
· Farbige Zeitungen

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