Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 22. März 2003
Fachberaterthema
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Neues zum Pflanzenschutzgesetz
Mit Wirkung von 1998 trat ein neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft, die Übergangsfristen endeten im Juli 2001. Was ist neu ?
· Kennzeichnung mit "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig"
· Reste älterer, nicht gekennzeichneter Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr aufbrauchen werden und sind sachgerecht zu entsorgen; sonst drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren mit bis zu 50.000 EUR Strafe
· Die zum Präparat beschriebene festgesetzten Anwendungsgebiete sind strikt einhalten; so ist es zum Beispiel nicht gestattet ein Blattlausmittel für Rosen gegen andere Insekten an Rosen oder etwa gegen Blattläuse anderen Pflanzen zu benutzen
· eigene Herstellung von Pflanzenschutzmitteln wie z.B. Spritzbrühen sind nicht mehr erlaubt, auch wenn in einschlägigen Fachliteraturen Anleitungen zu finden sind;
das trifft auch für Brennnesselbrühe zu mit der Begründung, dass der Kleingärtner die Dosierungsverhältnisse nicht im Griff hat, wie es bei pharmazeutisch getesteten Präparaten gegeben ist
· selbst hergestellte Pflanzenstärkungsmittel sind nach dem Gesetz möglich, hier wird nur das Inverkehrbringen im neuen Gesetz geregelt.
Fazit: Der Vorstand möchte diese Fakten unkommentiert zur Kenntnis geben, es bleibt zu hoffen, dass künftig auf Druck der Pharmaindustrie nicht noch das Gies-Wasser zum Pflanzenschutzmittel erklärt wird und dann aus dem Giftschrank des Baumarktes zu beziehen ist, lukrativ ist es aber allemal ...
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