Die Gartensparten waren bis zur Wende keine juristisch selbständigen Anlagen. Die Gartensparten waren dem Verband der
Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) der DDR unterstellt. Der VKSK hatte das juristische Verfügungsrecht über
die Sparten. Die Spartenleiter (heute Vorstände) führten wie heute die interne Verwaltung der Gartenanlagen durch, die
darin bestand „Kleingarten-Pachtverträge“ in Vollmacht des VKSK Kreisvorstand Zwickau abzuschließen und die Sparte
organisatorisch und finanziell zu verwalten. Die Kleingärtner waren Mitglied im VKSK, nicht der Einzel-Sparte.
Im Jahr 1990 wurde der VKSK Kreisvorstand Zwickau aufgelöst und es sind zwei juristisch selbständige Verbände daraus
hervorgegangen. Zum einen der „Kreisverband der Kleingärtner Zwickau-Land e.V.“ und zum anderen der „Stadtverband der
Garten- und Siedlerfreunde Zwickau Stadt e.V“. Die bisherigen VKSK-Sparten wurden in juristisch selbständige Vereine
überführt. Vor unserem Verein stand die Aufgabe sich eine eigene Satzung zu geben und einen eigenen, juristisch
verantwortlichen Vorstand zu wählen.
Am 18. August 1990 fand die Gründung des „Stadtverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Zwickau Stadt e.V.“ statt.
Es wurden 11 Vorstandsmitglieder gewählt. Es ist davon auszugehen, dass die auf dem Stimmzettel aufgeführten Kandidaten,
Vorsitzender Detlef Köhler, Stellvertreter Dr. Horst Werner, Rolf Brändel, Erich Böhm, Gisela Putz, Bernd Schlitter,
Manfred Klesse, Hans Pampel, Bernd Arzt, Klaus Fritsche, Reiner Tunger auch gewählt wurden. Hauptamtlicher Geschäftsführer
zu dieser Zeit war Knut Klett.
Plötzlich spielten Fragen wie Steuern, neue Pachtpreise (die Rede war anfangs von 0,25 bis 0,50 DM je qm), kleingärtnerische
Gemeinnützigkeit, Versicherungen, Bodenbelastung, Rechtsberatung eine Rolle, vieles Neuland, welches immer richtig
einzuordnen und zu verstehen nicht immer leicht gewesen sein muss.
Das Finanzamt Zwickau-Stadt hat die steuerliche Gemeinnützigkeit für den „Stadtverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V.,
Werdauer Str. 86, 9590 Zwickau“ mit „Vorläufigem Bescheid“ vom 21. Dezember 1990 anerkannt. Somit war eine weitere
Rechtssicherheit des Verbandes gegeben.
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