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Die Auflösung des VKSK in der Wendezeit (3)

anwesenden Kreissekretäre erstmals von der Existenz des bereits 1983 verabschiedeten Bundeskleingartengesetzes. Der Inhalt selbst blieb noch lange Zeit unbekannt.

Am 21. Februar 1990 erließ die Volkskammer der DDR (Modrow-Regierung) das Vereinigungsgesetz. Nach den Bestimmungen des § 22 „Übergangsbestimmungen“ wurde festgelegt, dass sich alle bereits existierenden Vereine bis spätestens 21. August 1990 beim zuständigen Amtsgericht registrieren lassen mussten, ansonsten, so der Absatz 2 dieses Gesetzes, erlicht deren Rechtsfähigkeit.
Zumeist kämpfte von den Verbänden damals jeder für sich allein. Die allgemeine Orientierung in dieser Zeit ging in Richtung Westen, denn weder vom Vereins- noch vom Pachtrecht hatten wir Ahnung, und gebraucht wurde alles, egal ob Gründungsprotokoll, Satzung, General- und Unterachtverträge. Vieles wurde übernommen, auch viel Unsinn! Und der Prozess der Verselbständigung und des Lernens wird zwingend.

Die vorverlegten Wahlen zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 verändern die politische „Großwetterlage“ drastisch.
Der VKSK beschleunigt die Versuche einer „Reformierung“. Am 20. März 1990 ergeht ein Aufruf an alle Vorstände der Sparten, die Gründung eines eigenständigen Verbandes der Garten- und Siedlerfreunde – unter dem Dach des VKSK – zu unterstützen. Dieser konstituiert sich am 31. März 1990 in Berlin aus den Fachrichtungen Kleingartenwesen, Siedlungswesen und Wochenendsiedler als Verband der Garten- und Siedlerfreunde (VGS).

Am 24. März 1990 findet eine Koordinierungsberatung des Gründungsausschusses des Landesverband Sachsen statt. Diese historisch bedeutsame Beratung verabschiedete einen Standpunkt zur demokratischen Erneuerung des VKSK auf Länderebene. Vorstellungen zur Schaffung des Landesverbandes und seines Sitzes werden dargestellt. Ein Satzungsentwurf wird verabschiedet , der dem ersten Verbandstag vorgelegt werden soll. Den Sparten wird die Registrierung als eingetragener Verein empfohlen.

Das Jahr 1990 füllt sich mit Entscheidungen für einen eigenständigen sächsischen Verband unter dem Dach des Bundes Deutscher Gartenfreunde (BDG). Sie überlagern sich in den Wirkungen und der zeitlichen Abfolge. Zum Beispiel gründet sich der VGS am 7. Juli 1990 in Berlin. Am 21. Juli 1990 findet die 8. Tagung des ZV des VKSK, die den außerordentlichen Verbandstag für den 27. Okt. 1990 einberuft, statt.

Am 23. Juni 1990 wird in Leipzig-Meusdorf der LSK gegründet. Die vorläufige Satzung wird angenommen und beschlossen, dass die Delegierten des LSK bei der Gründung des VGS in Berlin am 7. Juli 1990 mitwirken sollen.